Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Dienstleistungen inklusive Einbau zwischen
AmbienteStar
Inhaber: Fynn Börngen-Buldt
Warfsweg 15
26441 Jever
und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Vertragsgegenstand
Wir erbringen Dienstleistungen am Fahrzeug ausschließlich inklusive fachgerechter Montage bzw. Durchführung.
Ein Verkauf oder Versand von Waren ohne Einbau findet nicht statt, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- Ambientebeleuchtungs-Nachrüstungen mit Plug-and-Play-Systemen
- Sternenhimmel-Systeme im Fahrzeuginnenraum
- CarPlay- und Android-Auto-Module oder Displays mit fahrzeugspezifischen Adapterlösungen
- Headunits und vergleichbare Nachrüstlösungen
- Rückfahrkamera-Nachrüstungen mit Aftermarket-Kameras
- Rückfahrkamera-Anbindungen über CarPlay-Module, Headunits oder Aftermarket-Interfaces
- Dashcam-Installationen
- Nachrüstung von Aftermarket-Lüftungsdüsen
- Nachrüstung von Hochtönern und vergleichbaren optischen oder funktionalen Innenraumkomponenten
- Tieferlegungsmodule für Luftfahrwerke, soweit individuell vereinbart
- individuell angefragte optische Innenraumveredelungen
Die Leistungen erfolgen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde:
- ohne Arbeiten an Airbag- oder Rückhaltesystemen
- ohne Eingriffe in sicherheitsrelevante Brems- oder Lenksysteme
- ohne Eingriffe in abgasrelevante Systeme
- ohne Programmierung oder Codierung von Steuergeräten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart
- ohne Fahrzeugdiagnose im technischen Sinne, sofern nicht ausdrücklich vereinbart
- unter Verwendung geeigneter Zubehör-, Adapter-, Steck-, Interface- oder Nachrüstlösungen
Erforderliche fahrzeugspezifische Anpassungen, insbesondere bei Nachrüstsystemen, Rückfahrkameras, Interfaces, Lüftungsdüsen, Hochtönern oder Tieferlegungsmodulen, erfolgen nur nach vorheriger Vereinbarung und Dokumentation in der Auftragsbestätigung.
- Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- persönliche Absprache vor Ort
- Anfrage oder Bestellung über unsere Website
- Anfrage per E-Mail, Telefon oder WhatsApp
- Anfrage über unsere Social-Media-Kanäle
- Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung
- Beginn der Ausführung der Dienstleistung
Die Darstellung unserer Dienstleistungen stellt kein verbindliches Angebot dar.
Der Vertrag kommt zustande, sobald wir die Anfrage bestätigen, eine Auftragsbestätigung erstellt bzw. unterzeichnet wird oder mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird.
Mündliche Nebenabreden bestehen nur, wenn sie ausdrücklich von uns bestätigt wurden.
- Auftragsbestätigung bei Fahrzeugabgabe
Bei Übergabe des Fahrzeugs zur Durchführung der beauftragten Dienstleistung wird eine Auftragsbestätigung erstellt.
Diese enthält insbesondere Angaben zu:
- Kunde
- Fahrzeug
- Kennzeichen und/oder Fahrzeug-Identifikationsnummer, soweit erforderlich
- Kilometerstand
- vereinbartem Leistungsumfang
- voraussichtlichen Kosten
- Anzahlungen
- bestellten oder zu bestellenden Komponenten
- besonderen Vereinbarungen
- geplanten Einbau-, Nachrüst- oder Beleuchtungsbereichen
- bekannten Vorschäden oder Besonderheiten des Fahrzeugs, soweit diese erkennbar oder mitgeteilt wurden
Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift die Beauftragung der vereinbarten Leistungen sowie den Erhalt bzw. die Möglichkeit zur Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die jeweils gültigen AGB sind Bestandteil des Vertrags. Sie können vor Ort eingesehen und auf Wunsch ausgehändigt werden.
Maßgeblich für den Leistungsumfang, die vereinbarte Ausführung und die abzurechnenden Leistungen ist die unterzeichnete Auftragsbestätigung einschließlich etwaiger schriftlicher Ergänzungen.
Nur die in der Auftragsbestätigung ausdrücklich aufgeführten Leistungen, Komponenten, Einbaupositionen und Beleuchtungsbereiche sind Bestandteil des Auftrags.
Bei Leistungen, bei denen besondere technische Eingriffe oder Besonderheiten bestehen, kann die Auftragsbestätigung zusätzliche Hinweise oder Einverständniserklärungen enthalten. Dies gilt insbesondere für Rückfahrkameras, Aftermarket-Interfaces, Aftermarket-Lüftungsdüsen, Hochtöner und Tieferlegungsmodule für Luftfahrwerke.
- Preise und Zahlung
Alle Preise sind Endpreise.
Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen.
Folgende Zahlungsarten stehen zur Verfügung:
- Zahlung vor Ort in bar
- Kartenzahlung / Girocard über SumUp
- Zahlung per Vorkasse / Banküberweisung
- Zahlung per PayPal
- Zahlung per PayPal Ratenzahlung / PayPal „Später bezahlen“
- Zahlung per Kreditkarte
- Zahlung über Klarna, sofern angeboten
- Zahlung über Amazon Pay, sofern angeboten
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag spätestens bei Abschluss der Dienstleistung und vor Herausgabe des Fahrzeugs fällig.
Bei Mehraufwand, der aufgrund von Vorschäden, verdeckten Mängeln, abweichender Fahrzeugausstattung, technischen Besonderheiten, unzutreffenden Kundenangaben oder sonstigen bei Auftragserteilung nicht erkennbaren Umständen entsteht, kann eine Preisanpassung erforderlich werden.
Soweit möglich, wird der Kunde vor Ausführung zusätzlicher kostenpflichtiger Arbeiten hierüber informiert.
- Anzahlung
Bei Auftragserteilung kann eine Anzahlung verlangt werden.
Die Anzahlung beträgt in der Regel:
- 20 % bei Ambientebeleuchtung und Sternenhimmel-Systemen
- 30 % bei CarPlay-Modulen, Android-Auto-Modulen, Headunits oder Displays
- 50 % bei Dashcam-Installationen
- 50 % bei Rückfahrkamera-Nachrüstungen, sofern fahrzeugspezifische Komponenten bestellt werden
Bei individuell geplanten, kundenspezifischen oder fahrzeugspezifischen Umbauten kann die Anzahlung höher ausfallen.
Die Anzahlung dient der verbindlichen Terminreservierung sowie der Beschaffung kundenspezifischer oder fahrzeugspezifischer Komponenten und wird vollständig auf den Gesamtpreis angerechnet.
Werden fahrzeugspezifische, individuell konfigurierte oder speziell für das Fahrzeug des Kunden bestellte Komponenten beschafft, die nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand anderweitig verwendet, zurückgegeben oder storniert werden können, sind die hierfür entstandenen Kosten im Falle einer Stornierung oder eines Nichtzustandekommens des Auftrags vom Kunden zu tragen, soweit wir die Nichtdurchführung nicht zu vertreten haben.
Eine geleistete Anzahlung wird zunächst auf diese tatsächlich entstandenen Kosten angerechnet.
Übersteigt die geleistete Anzahlung die tatsächlich entstandenen Kosten, wird der überschießende Betrag erstattet.
Ein vereinbarter Einbautermin gilt erst nach Eingang einer vereinbarten Anzahlung als verbindlich reserviert.
- Rücktritt und Stornierung
Tritt der Kunde nach Vertragsschluss, jedoch vor Beginn der Leistungserbringung vom Vertrag zurück oder storniert den Auftrag, behalten wir uns vor, die Anzahlung in dem Umfang einzubehalten, in dem uns bereits Kosten entstanden sind.
Hierzu zählen insbesondere:
- Kosten für bereits bestellte Komponenten
- Kosten für fahrzeugspezifische oder kundenspezifische Teile
- Planungskosten
- Vorbereitungsaufwand
- Kosten für nicht mehr stornierbare Bestellungen
- Terminreservierungs- und Organisationsaufwand, soweit ein konkreter Schaden entstanden ist
Übersteigt die geleistete Anzahlung die tatsächlich entstandenen Kosten, wird der überschießende Betrag erstattet.
Erfolgt die Stornierung nach Beginn der Leistungserbringung, sind wir berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen und entstandenen Aufwendungen vollständig nach tatsächlichem Aufwand abzurechnen.
Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
- Rabattcodes und Aktionsrabatte
Rabattcodes und Aktionsrabatte werden freiwillig und zeitlich begrenzt gewährt.
Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde, gelten folgende Bedingungen:
- Rabattcodes sind ausschließlich im jeweils angegebenen Gültigkeitszeitraum einlösbar.
- Rabattcodes müssen vor Abschluss des Bestellvorgangs oder vor verbindlicher Auftragserteilung eingelöst werden.
- Eine nachträgliche Anrechnung ist ausgeschlossen.
- Pro Bestellung bzw. Auftrag kann nur ein Rabattcode eingelöst werden.
- Rabattcodes sind nicht kombinierbar.
- Rabattcodes sind insbesondere nicht mit anderen Rabattaktionen, Preisnachlässen, Gutscheinen oder sonstigen Sonderaktionen kombinierbar.
- Dies gilt auch für zeitlich begrenzte Verkaufsaktionen wie z. B. Oster-, Sommer-, Black-Friday-, Herbst- oder Weihnachtsaktionen.
- Eine Barauszahlung, Verzinsung oder nachträgliche Verrechnung von Rabattcodes ist ausgeschlossen.
- Aktionspreise und sonstige Preisnachlässe sind bereits im jeweils angezeigten Endpreis berücksichtigt und können nicht zusätzlich mit Rabattcodes kombiniert werden.
- Im Falle des Widerrufs, einer Stornierung oder einer sonstigen Vertragsbeendigung besteht kein Anspruch auf erneute Gewährung eines Rabattcodes oder einer entsprechenden Ersatzleistung.
- Termine und Ausfallpauschale
Einbautermine werden individuell vereinbart.
Terminabsagen oder Terminverschiebungen sind mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen.
Bei Nichterscheinen oder kurzfristiger Absage behalten wir uns vor, den tatsächlich entstandenen Aufwand zu berechnen.
Dies umfasst insbesondere:
- bereits eingeplante Arbeitszeit
- Vorbereitungsmaßnahmen
- Terminblockierungen
- Organisationsaufwand
- bereits entstandene Material- oder Bestellkosten, soweit diese nicht anderweitig verwendbar oder stornierbar sind
Erscheint das Fahrzeug zum vereinbarten Termin und kann die beauftragte Leistung aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, nicht durchgeführt oder nicht begonnen werden, sind bereits angefallene Arbeits-, Prüf-, Diagnose-, Rüst- und Vorbereitungszeiten nach tatsächlichem Aufwand zum jeweils vereinbarten bzw. üblichen Werkstattstundensatz zu vergüten.
Dies gilt insbesondere bei:
- abweichender Fahrzeugausstattung
- technischer Inkompatibilität
- Vorschäden
- fehlenden Voraussetzungen am Fahrzeug
- nicht passenden Komponenten
- nachträglich festgestellten Besonderheiten des Fahrzeugs
- bei Auftragserteilung nicht erkennbaren Umständen
- unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden zum Fahrzeug
- fehlender Zugänglichkeit oder fehlender Einbaumöglichkeit
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand bzw. Schaden entstanden ist.
- Widerrufsrecht
Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Beginnt die Ausführung der Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist, ist im Falle eines Widerrufs Wertersatz gemäß § 357 Abs. 8 BGB für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu leisten.
Bei individuell angefertigten, kundenspezifischen oder fahrzeugspezifischen Komponenten kann das Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen sein.
Dies gilt insbesondere, wenn Komponenten nach Kundenspezifikation bestellt, angepasst oder speziell für das Fahrzeug des Kunden beschafft wurden und nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand anderweitig verwendet werden können.
Es gilt die gesondert bereitgestellte Widerrufsbelehrung.
- Vorzeitiger Beginn der Dienstleistung
Sofern der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossen wird, beginnt die Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
Der Kunde kann hierzu gesondert erklären, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen sollen.
Dem Kunden ist bekannt, dass im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu leisten ist, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Bei vollständig erbrachten Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erlöschen, wenn der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
- Leistungserbringung
Alle Leistungen erfolgen fachgerecht nach dem aktuellen Stand der Technik.
Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer Leistungen Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
Soweit erforderlich, dürfen kurze Probe-, Funktions- oder Rangierfahrten durchgeführt werden.
Soweit es zur Durchführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist, können im Rahmen solcher Fahrten fahrzeugbezogene Daten verarbeitet werden.
Eine darüberhinausgehende Speicherung oder Nutzung erfolgt nicht.
Der Kunde stellt sicher, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zugänglich, fahrbereit und in einem für die Arbeiten geeigneten Zustand übergeben wird.
Kann eine Leistung aufgrund des Fahrzeugzustands, fehlender technischer Voraussetzungen, abweichender Ausstattung oder sonstiger nicht von uns zu vertretender Umstände nicht oder nur mit Mehraufwand erbracht werden, gelten die Regelungen zu Mehraufwand, Stornierung und Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.
- Zusatzarbeiten und Kostenfreigabe
Werden während der Durchführung Umstände erkennbar, die zusätzliche Arbeiten, zusätzliche Komponenten oder einen höheren Zeitaufwand erforderlich machen, informieren wir den Kunden hierüber, soweit dies vor Ausführung möglich und zumutbar ist.
Zusatzarbeiten werden grundsätzlich erst nach Zustimmung des Kunden ausgeführt.
Die Zustimmung kann schriftlich, per E-Mail, WhatsApp, SMS, telefonisch oder in sonstiger nachvollziehbarer Weise erfolgen.
Ausgenommen hiervon sind Arbeiten, die zur sicheren Verwahrung des Fahrzeugs, zum Schutz des Fahrzeugs, zur Vermeidung weiterer Schäden oder zur Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands nach begonnenen Arbeiten erforderlich und unaufschiebbar sind.
Solche erforderlichen Arbeiten dürfen im angemessenen Umfang auch ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung durchgeführt und nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden, sofern der Kunde nicht rechtzeitig erreichbar ist.
- Umbauten, Nachrüstungen und technische Grenzen
Die angebotenen Dienstleistungen beschränken sich auf die Montage von Zubehör-, Nachrüst- und Veredelungskomponenten.
Es erfolgen keine Arbeiten an Airbag- oder Rückhaltesystemen.
Es erfolgen keine Eingriffe in sicherheitsrelevante Brems- oder Lenksysteme.
Bauliche Veränderungen beschränken sich grundsätzlich auf nicht tragende und nicht sicherheitsrelevante Komponenten, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart und in der Auftragsbestätigung dokumentiert wurde.
Ein vollständiger Rückbau ohne sichtbare Spuren ist technisch nicht in allen Fällen möglich.
Mehraufwand oder Verzögerungen aufgrund von Vorschäden, verdeckten Mängeln, abweichender Fahrzeugausstattung oder fahrzeugspezifischen Besonderheiten können zu einer Preisanpassung führen.
Bei der Demontage von Innenraumverkleidungen, Abdeckungen, Lüftungsdüsen, Leisten oder vergleichbaren Fahrzeugteilen kann es trotz sorgfältiger und fachgerechter Arbeitsweise zu altersbedingten Materialermüdungen oder zum Bruch von Kunststoffclips, Haltern oder Befestigungselementen kommen.
Dies stellt keinen Mangel der erbrachten Leistung dar, sofern die Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden.
Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass vom Kunden bereitgestellte Informationen zur Fahrzeugausstattung, Kompatibilität oder technischen Voraussetzungen vollständig oder zutreffend sind.
Mehraufwand oder ein Nichtzustandekommen der Leistung aufgrund abweichender Fahrzeugkonfigurationen, unzutreffender Angaben oder bei Auftragserteilung nicht erkennbarer technischer Besonderheiten gehen nicht zu unseren Lasten, soweit wir diese Umstände nicht zu vertreten haben.
Bei Arbeiten am Dachhimmel, insbesondere beim Einbau von Sternenhimmel-Systemen, kann es aufgrund der Beschaffenheit, Größe, Spannung, Alterung oder Materialstruktur des Dachhimmels trotz sorgfältiger und fachgerechter Arbeitsweise zu Knicken, Druckstellen, Verformungen, leichten Falten, Materialspannungen oder sonstigen optischen Veränderungen kommen. Dies stellt keinen Mangel der erbrachten Leistung dar, sofern die Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden und die Veränderung auf die material- oder fahrzeugspezifische Beschaffenheit des Dachhimmels zurückzuführen ist.
- Ambientebeleuchtung, Beleuchtungsbereiche und Einbaupositionen
Die Positionierung und Verlegung von Beleuchtungs- und Nachrüstkomponenten erfolgt ausschließlich im Rahmen der fahrzeugseitig vorhandenen Einbaumöglichkeiten, Befestigungspunkte, Aussparungen und verfügbaren Platzverhältnisse.
Eine Beleuchtung sämtlicher vom Kunden gewünschter Bereiche ist technisch nicht in jedem Fahrzeug möglich.
Der Einbau erfolgt ausschließlich in geeigneten Bereichen mit vorhandenen oder technisch umsetzbaren Aussparungen, Einbaupositionen oder Montagemöglichkeiten.
Es wird stets dort verbaut, wo der Einbau nach fachlicher Einschätzung technisch möglich, sinnvoll und mit dem vereinbarten Leistungsumfang vereinbar ist.
Maßgeblich für den Leistungsumfang und die Position der verbauten Komponenten sind ausschließlich die vorab individuell besprochenen und in der Auftragsbestätigung dokumentierten Einbau- bzw. Beleuchtungsbereiche.
Nicht ausdrücklich vereinbarte oder nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführte Bereiche sind nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung.
Technisch nicht umsetzbare Beleuchtungsbereiche begründen keinen Mangel, sofern die vereinbarte Leistung im Übrigen fachgerecht erbracht wurde.
Optische Abweichungen, unterschiedliche Lichtverteilung, sichtbare Helligkeitsunterschiede oder abweichende Wahrnehmung der Beleuchtung können je nach Fahrzeugmodell, Material, Innenraumform, Einbauposition und vorhandenen Aussparungen auftreten und stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Funktion grundsätzlich gegeben ist.
- Rückfahrkameras und Aftermarket-Interfaces
Bei von uns verbauten Rückfahrkameras handelt es sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, um Aftermarket-Kameras.
Diese werden in der Regel in Verbindung mit CarPlay-Modulen, Android-Auto-Modulen, Headunits oder vergleichbaren Nachrüstlösungen installiert.
Soll eine Rückfahrkamera an ein originales Fahrzeugsystem oder ein originales Radio angebunden werden, erfolgt dies, sofern technisch möglich, über ein geeignetes Aftermarket-Interface.
Die Darstellung auf dem Fahrzeugdisplay kann von der Darstellung einer originalen Rückfahrkamera des Fahrzeugherstellers abweichen.
Dies betrifft insbesondere:
- Parkleitlinien
- dynamische oder statische Hilfslinien
- Radar- oder PDC-Anzeigen
- Bildqualität
- Bildausschnitt
- Umschaltverhalten
- Verzögerungen
- Menüführung
- Integration in bestehende Fahrzeugsysteme
Eine vollständige Übereinstimmung mit der Funktion, Darstellung oder Bedienlogik einer originalen Herstellerrückfahrkamera wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Maßgeblich ist die fachgerechte Installation der vereinbarten Aftermarket-Komponenten und deren grundsätzliche Funktionsfähigkeit im Rahmen der technischen Möglichkeiten des jeweiligen Fahrzeugs.
Der Kunde bestätigt mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung, dass er darüber informiert wurde, dass es sich um eine Aftermarket-Lösung handeln kann und die Darstellung bzw. Funktion von originalen Herstellersystemen abweichen kann.
- CarPlay-Module, Headunits und Displays
Bei CarPlay-Modulen, Android-Auto-Modulen, Headunits, Displays und vergleichbaren Nachrüstlösungen handelt es sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, um Aftermarket-Produkte.
Diese können in Bedienung, Darstellung, Menüführung, Startverhalten, Klangverhalten, Kompatibilität, App-Darstellung, Softwarestand, Updatefähigkeit und Integration in bestehende Fahrzeugsysteme von originalen Herstellersystemen abweichen.
Eine vollständige Gleichwertigkeit mit originalen Herstellersystemen wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Die Kompatibilität kann abhängig sein von:
- Fahrzeugmodell
- Modelljahr
- Ausstattung
- Softwarestand des Fahrzeugs
- vorhandenen Schnittstellen
- bereits verbauten Nachrüstlösungen
- verwendeten Smartphones oder Endgeräten
- nachträglichen Software-Updates durch Hersteller oder App-Anbieter
Für nachträgliche Änderungen durch Fahrzeughersteller, App-Anbieter, Smartphone-Hersteller oder Software-Updates übernehmen wir keine Haftung, soweit uns kein Verschulden trifft.
Einstellungen, Konfigurationen und Anpassungen innerhalb der verbauten Headunits, CarPlay-Module, Android-Auto-Module, Displays oder vergleichbarer Nachrüstsysteme sind grundsätzlich vom Kunden selbst vorzunehmen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere für Canbus-Einstellungen, fahrzeugspezifische Menüeinstellungen sowie Konfigurationen im Zusammenhang mit Lenkradsteuerung, Klimasteuerung, PDC-Anzeige, Rückfahrkamera, Fahrzeugmenüs, Tastenbelegung, Sprache, Uhrzeit, Displaydarstellung, Klang- oder App-Einstellungen.
Wir schulden ausschließlich den fachgerechten Einbau und die grundsätzliche Funktionsprüfung der vereinbarten Komponenten im Rahmen der technischen Möglichkeiten. Eine vollständige Einrichtung, individuelle Konfiguration, spätere Umstellung oder Anpassung sämtlicher Software-, Menü- oder Fahrzeugeinstellungen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich in der Auftragsbestätigung vereinbart wurde.
- Lüftungsdüsen, Hochtöner und optische Aftermarket-Komponenten
Bei nachgerüsteten Lüftungsdüsen, Hochtönern, Abdeckungen oder vergleichbaren Innenraumkomponenten handelt es sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, um Aftermarket-Produkte.
Diese Komponenten können dem Original optisch und funktional ähnlich sein, stammen jedoch nicht zwingend vom Fahrzeughersteller.
Sie können insbesondere abweichen in:
- Material
- Haptik
- Passgenauigkeit
- Farbe
- Oberflächenstruktur
- Beleuchtungsverhalten
- Bediengefühl
- Funktion
- Geräuschverhalten
- Haltbarkeit
- Spaltmaßen
Geringfügige optische, haptische oder funktionale Abweichungen gegenüber Originalteilen stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Funktion grundsätzlich gegeben ist und die Montage fachgerecht erfolgt ist.
Eine vollständige Gleichwertigkeit mit Originalteilen des Fahrzeugherstellers wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Der Kunde bestätigt mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung, dass er darüber informiert wurde, dass es sich um Aftermarket-Komponenten handeln kann, die optisch und funktional von Originalteilen abweichen können.
- Tieferlegungsmodule für Luftfahrwerke
Der Einbau von Tieferlegungsmodulen für Luftfahrwerke erfolgt ausschließlich nach individueller Vereinbarung und nach Maßgabe der technischen Voraussetzungen des jeweiligen Fahrzeugs.
Je nach Modul und Fahrzeugtyp kann der Einbau einen Eingriff in vorhandene Luftleitungen, Steckverbindungen oder sonstige fahrzeugseitige Komponenten des Luftfahrwerks erfordern.
Bei bestimmten Systemen, insbesondere bei pneumatisch arbeitenden Tieferlegungsmodulen wie z. B. Streetec DropX oder vergleichbaren Modulen, kann es erforderlich sein, originale Luftleitungen des Luftfahrwerks zu trennen und das Modul mittels geeigneter T-Stücke oder Verbindungselemente zwischenzuschalten.
Der Kunde wird hierüber vor Ausführung der Arbeiten informiert.
Mit Beauftragung und Unterzeichnung der Auftragsbestätigung erklärt sich der Kunde mit der vereinbarten Einbauart und den hierfür erforderlichen technischen Eingriffen einverstanden.
Der Einbau solcher Module kann Auswirkungen haben auf:
- Fahrverhalten
- Fahrzeughöhe
- Fahrkomfort
- Verschleiß
- Fehlermeldungen
- Herstellergarantie
- Leasingbedingungen
- Versicherungsverträge
- Betriebserlaubnis
- Zulässigkeit im öffentlichen Straßenverkehr
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr zu prüfen, ob für das jeweilige Modul eine Zulassung, Allgemeine Betriebserlaubnis, Eintragung, Abnahme oder sonstige Genehmigung erforderlich ist.
Wir schulden ausschließlich den fachgerechten Einbau des vereinbarten Moduls nach den technischen Möglichkeiten des jeweiligen Fahrzeugs.
Eine rechtliche Zulässigkeit im Straßenverkehr, eine Eintragungsfähigkeit, eine bestimmte Fahrzeughöhe oder eine Freigabe durch Hersteller, Prüforganisationen, Leasinggeber oder Versicherungen wird nicht zugesichert, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Für Fehlfunktionen, Undichtigkeiten, Fehlermeldungen oder Folgeschäden, die auf Vorschäden, altersbedingten Verschleiß, Materialermüdung, nicht erkennbare Mängel am Luftfahrwerk, unsachgemäße Nutzung, nachträgliche Veränderungen oder vom Kunden bereitgestellte Komponenten zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung, soweit uns kein Verschulden trifft.
Der Kunde bestätigt mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung, dass er darüber informiert wurde, dass beim Einbau bestimmter Tieferlegungsmodule fahrzeugseitige Luftleitungen, Verbindungen oder Komponenten des Luftfahrwerks getrennt, geöffnet, angepasst oder erweitert werden können.
- Dashcams
Wir haften ausschließlich für den fachgerechten handwerklichen Einbau bzw. Anschluss von Dashcams im vereinbarten Umfang.
Die rechtmäßige Nutzung, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, Straßenverkehrsrecht und Aufzeichnungspflichten, liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Dashcam so zu nutzen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
Stellt der Kunde die Dashcam, ein Hardwire-Kit, Speichermedien oder sonstiges Zubehör selbst bereit, übernehmen wir keine Gewähr für Funktion, Qualität, Kompatibilität, Vollständigkeit, Softwarestand, App-Anbindung, Speicherfunktion, WLAN-/Bluetooth-Verbindung, GPS-Funktion, Parküberwachung, Bewegungserkennung, Aufzeichnungsqualität, Menüführung, Spannungsüberwachung oder sonstige technische Eigenschaften dieser Produkte.
Einstellungen, Konfigurationen, App-Einrichtung, Speicherverwaltung, Formatierung oder Austausch von Speicherkarten, Aktivierung oder Deaktivierung einzelner Funktionen, Parkmodus-Einstellungen, Spannungswächter-Einstellungen sowie spätere Änderungen der Einstellungen sind vom Kunden selbst vorzunehmen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Wird die Dashcam nach dem Einbau bei Übergabe bzw. Abnahme erfolgreich auf ihre Grundfunktion geprüft, gelten spätere Fehlfunktionen, Ausfälle, Aufzeichnungsprobleme, App-Probleme, Speicherfehler, Softwarefehler, Parkmodus-Probleme, Batterie- oder Spannungsprobleme oder sonstige Funktionsbeeinträchtigungen nicht als Mangel unserer Einbauleistung, sofern diese nicht nachweislich auf einen von uns zu vertretenden fehlerhaften Einbau oder Anschluss zurückzuführen sind.
Wir schulden bei vom Kunden bereitgestellten Dashcams, Hardwire-Kits oder Zubehör ausschließlich den fachgerechten Einbau bzw. Anschluss im vereinbarten Umfang. Eine dauerhafte Funktion, bestimmte Aufzeichnungsdauer, bestimmte Parküberwachungsfunktion, Kompatibilität mit Apps, Speicherkarten oder Fahrzeugelektronik sowie die ordnungsgemäße Funktion kundenseitig bereitgestellter Komponenten wird nicht zugesichert.
- Vom Kunden bereitgestellte Produkte
Stellt der Kunde Produkte, Komponenten oder Zubehörteile selbst bereit, übernehmen wir keine Gewähr für deren Funktion, Qualität, Kompatibilität, Vollständigkeit oder Zulässigkeit.
Unsere Gewährleistung beschränkt sich in diesem Fall ausschließlich auf die von uns erbrachte handwerkliche Einbauleistung.
Kann ein vom Kunden bereitgestelltes Produkt nicht verbaut werden, weil es defekt, unvollständig, inkompatibel oder für das Fahrzeug ungeeignet ist, sind bereits entstandene Arbeits-, Prüf-, Rüst- und Vorbereitungszeiten nach tatsächlichem Aufwand zu vergüten, soweit wir die Nichtdurchführung nicht zu vertreten haben.
Für Schäden, Fehlfunktionen oder Folgeschäden, die auf vom Kunden bereitgestellte Produkte zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung, sofern uns kein Verschulden trifft.
Bei vom Kunden bereitgestellten Headunits, CarPlay-Modulen, Android-Auto-Modulen, Displays, Interfaces oder vergleichbaren Komponenten übernehmen wir keine Gewähr für die korrekte Softwarekonfiguration, Canbus-Kompatibilität, Menüführung, App-Funktion, Lenkradsteuerung, Klimasteuerung, PDC-Anzeige, Rückfahrkamera-Anbindung oder sonstige fahrzeugspezifische Einstellungen, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind.
- Beispielbilder, Produktdarstellungen und optische Abweichungen
Produktbilder, Beispielbilder, Social-Media-Beiträge, Vorher-Nachher-Darstellungen und sonstige Darstellungen dienen der Veranschaulichung.
Das tatsächliche Ergebnis kann je nach Fahrzeugmodell, Ausstattung, Material, Bauteiltoleranzen, Innenraumform, Einbausituation und verwendeten Komponenten abweichen.
Eine bestimmte Optik, Helligkeit, Passgenauigkeit, Lichtverteilung, Farbwahrnehmung, OEM-gleiche Funktion oder vollständige Übereinstimmung mit Beispielbildern wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Geringfügige optische, technische oder funktionsbedingte Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Leistung fachgerecht erbracht wurde und die vereinbarte Grundfunktion gegeben ist.
- Abnahme und Reklamationen
Die Abnahme der erbrachten Leistung erfolgt bei Übergabe des Fahrzeugs.
Offensichtliche Mängel oder Beanstandungen sind unverzüglich bei Übergabe anzuzeigen.
Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die schriftliche bzw. unterzeichnete Auftragsbestätigung sowie die Rechnung.
Nachträgliche Änderungswünsche, die nicht Bestandteil der ursprünglichen Auftragsbestätigung waren, stellen keine Mängel dar und können gesondert berechnet werden.
- Fahrzeugzustand und Gegenstände
Das Fahrzeug ist in einem sauberen und für die Durchführung der Arbeiten geeigneten Zustand zu übergeben.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sich das Fahrzeug bei Übergabe in einem technisch ordnungsgemäßen Zustand befindet, insbesondere hinsichtlich Bordnetz, Stromversorgung, Fahrzeugbatterie und der für die beauftragte Leistung relevanten Fahrzeugkomponenten.
Für Störungen, Fehlermeldungen oder Funktionsbeeinträchtigungen, die auf Vorschäden, altersbedingten Verschleiß, verdeckte Mängel, unzureichende Stromversorgung oder bereits vorhandene technische Probleme zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung.
Lose Gegenstände und Wertgegenstände sind vor Übergabe des Fahrzeugs zu entfernen.
Für den Verlust oder die Beschädigung nicht fest mit dem Fahrzeug verbundener Gegenstände übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, der Schaden wurde von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
- Leasing-, Finanzierungs-, Miet- und Firmenfahrzeuge
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor Auftragserteilung zu prüfen, ob Änderungen, Umbauten oder Nachrüstungen am Fahrzeug nach einem Leasingvertrag, Finanzierungsvertrag, Mietvertrag, Arbeitgebervorgaben oder sonstigen Vereinbarungen zulässig sind.
Wir übernehmen keine Haftung für Ansprüche Dritter, die daraus entstehen, dass der Kunde zur Beauftragung oder Veränderung des Fahrzeugs nicht berechtigt war.
Eine Prüfung solcher Vertragsverhältnisse durch uns erfolgt nicht.
- Ausgebaute Teile und Altteile
Ausgebaute Teile werden dem Kunden auf Wunsch bei Fahrzeugübergabe ausgehändigt.
Der Kunde hat den Wunsch auf Aushändigung spätestens bei Fahrzeugabgabe mitzuteilen.
Wünscht der Kunde keine Aushändigung oder holt er ausgebaute Teile trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, dürfen diese nach vorherigem Hinweis entsorgt werden, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Für ausgebaute Teile, die aufgrund ihres Zustands, Alters oder der Demontage nicht mehr verwendbar sind, übernehmen wir keine Haftung, soweit die Demontage fachgerecht erfolgte.
- Dokumentation des Fahrzeugzustands
Wir sind berechtigt, den Zustand des Fahrzeugs, erkennbare Vorschäden, Einbauzustände, technische Besonderheiten sowie durchgeführte Arbeiten durch Fotos oder Videos zu dokumentieren, soweit dies zur Vertragsdurchführung, Beweissicherung, Qualitätssicherung oder internen Dokumentation erforderlich ist.
Eine Veröffentlichung von Fotos oder Videos zu Werbe-, Referenz- oder Social-Media-Zwecken erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung des Kunden.
Kennzeichen, Gesichter und personenbezogene Daten werden bei Veröffentlichungen unkenntlich gemacht, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
- Abholung und Verwahrung des Fahrzeugs
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Mitteilung der Fertigstellung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen, abzuholen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Wird das Fahrzeug trotz Mitteilung der Fertigstellung nicht innerhalb dieser Frist abgeholt, können wir dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Abholung setzen.
Nach Ablauf dieser Nachfrist können angemessene Verwahr- bzw. Standkosten berechnet werden, sofern der Kunde die verspätete Abholung zu vertreten hat.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.
Eine Haftung für Schäden, die während einer verzögerten Abholung durch äußere Einflüsse, Witterung, Dritte oder sonstige nicht von uns zu vertretende Umstände entstehen, ist ausgeschlossen, soweit uns kein Verschulden trifft.
- Zurückbehaltungsrecht und Unternehmerpfandrecht
Bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag sind wir berechtigt, die Herausgabe des Fahrzeugs bzw. der verbauten oder ausgebauten Komponenten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte und gesetzliche Pfandrechte bleiben unberührt.
- Software, Updates und Herstellergarantie
Nachrüstungen erfolgen grundsätzlich ohne Eingriffe in fahrzeugseitige Software oder Steuergeräte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Für Auswirkungen durch nachträgliche Software-Updates des Fahrzeugherstellers, Updates von Smartphones, Apps, Nachrüstsystemen oder Eingriffe Dritter übernehmen wir keine Haftung, soweit uns kein Verschulden trifft.
Eine generelle Beeinträchtigung der Betriebserlaubnis oder Herstellergarantie ist bei bestimmten Nachrüstungen nicht ausgeschlossen.
Abweichende Bewertungen durch Hersteller, Versicherungen, Leasinggeber, Prüforganisationen oder Behörden können nicht ausgeschlossen werden.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, etwaige Auswirkungen auf Herstellergarantie, Leasingbedingungen, Versicherungsverträge, Betriebserlaubnis oder sonstige fahrzeugbezogene Vereinbarungen vorab zu prüfen.
- Betriebserlaubnis, Zulassung und Eintragungspflichten
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, zu prüfen, ob die beauftragte Nachrüstung, Veränderung oder verbaute Komponente im öffentlichen Straßenverkehr zulässig ist.
Dies gilt insbesondere für:
- Tieferlegungsmodule
- Luftfahrwerksmodule
- Beleuchtungskomponenten
- Displays
- Kamerasysteme
- sonstige Zubehör- und Nachrüstteile
Soweit für eine Komponente eine Allgemeine Betriebserlaubnis, ein Teilegutachten, eine Eintragung, Einzelabnahme oder sonstige Genehmigung erforderlich ist, liegt die Einholung und Einhaltung dieser Voraussetzungen in der Verantwortung des Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Wir übernehmen keine Gewähr für die Eintragungsfähigkeit, Zulassungsfähigkeit oder rechtliche Verwendbarkeit einer Komponente im öffentlichen Straßenverkehr, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
- Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Sachmängelhaftung.
Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die von uns erbrachte handwerkliche Leistung sowie auf von uns verbaute Komponenten.
Keine Gewährleistung besteht insbesondere für:
- vom Kunden bereitgestellte Produkte
- Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien
- Schäden durch äußere Einflüsse
- Schäden durch unsachgemäße Nutzung
- Schäden durch nachträgliche Veränderungen durch den Kunden oder Dritte
- Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen durch Software-Updates
- Vorschäden oder verdeckte Mängel am Fahrzeug
- technische Einschränkungen, die aus der Fahrzeugkonstruktion oder Ausstattung resultieren
- Abweichungen von Aftermarket-Komponenten gegenüber Originalteilen, sofern die vereinbarte Funktion grundsätzlich gegeben ist
- Fehlfunktionen, die auf nicht von uns verursachte Fahrzeugzustände zurückzuführen sind
Im Mängelfall leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung.
Eine Garantie wird nur übernommen, sofern diese ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.
- Haftung
Wir haften uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Eine Haftung für altersbedingten Verschleiß, Vorschäden, verdeckte Mängel, Materialermüdung, herstellerbedingte Softwareänderungen, nachträgliche Eingriffe Dritter oder Schäden durch vom Kunden bereitgestellte Produkte ist ausgeschlossen, soweit uns kein Verschulden trifft.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
- Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte und verbaute Komponenten, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, unser Eigentum.
Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Komponenten pfleglich zu behandeln.
Eine Entfernung bereits verbauter Komponenten erfolgt nur, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.
- Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Vertragsdurchführung, Terminabwicklung, Kommunikation, Rechnungsstellung, Dokumentation und Abwicklung von Zahlungsprozessen.
Weitere Informationen ergeben sich aus unserer gesonderten Datenschutzerklärung.
- Vertragssprache
Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
- Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 01.06.2026