Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AmbienteStar
Inhaber: Fynn Börngen-Buldt
Warfsweg 15
26441 Jever

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen

AmbienteStar
Inhaber: Fynn Börngen-Buldt
Warfsweg 15
26441 Jever

– nachfolgend „AmbienteStar“ oder „wir“ –

und unseren Kunden über Fahrzeugnachrüstungen, Fahrzeugveredelungen, Einbauleistungen und sonstige individuell vereinbarte Leistungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.

Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Leistungsangebot

AmbienteStar bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • Nachrüstung von Ambientebeleuchtungen

  • Einbau von Sternenhimmel-Systemen

  • Nachrüstung von Apple CarPlay und Android Auto

  • Einbau von CarPlay- und Android-Auto-Interfaces

  • Einbau von Android-Headunits und Displays

  • Nachrüstung von Rückfahrkameras und Kamera-Interfaces

  • Einbau von Dashcams und Hardwire-Kits

  • Nachrüstung von beleuchteten oder sonstigen Aftermarket-Lüftungsdüsen

  • Nachrüstung von Hochtönern und weiteren Innenraumkomponenten

  • Einbau von Tieferlegungsmodulen für Luftfahrwerke

  • weitere individuell vereinbarte optische oder funktionale Fahrzeugnachrüstungen

Ein Verkauf oder Versand von Waren ohne Einbau findet grundsätzlich nicht statt, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung und den sonstigen Vereinbarungen mit dem Kunden.

Die Leistungen erfolgen, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde:

  • ohne Arbeiten an Airbag- oder Rückhaltesystemen

  • ohne Eingriffe in sicherheitsrelevante Brems- oder Lenksysteme

  • ohne Eingriffe in abgasrelevante Systeme

  • unter Verwendung geeigneter Zubehör-, Adapter-, Steck-, Interface- oder Nachrüstlösungen

Erforderliche fahrzeugspezifische Anpassungen erfolgen nur im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.

3. Website und Kontaktmöglichkeiten

Unsere Website dient insbesondere der Darstellung unserer Leistungen, Preise, Beispiele und Kontaktmöglichkeiten.

Ein unmittelbarer Bestell- oder Kaufabschluss über einen Onlineshop wird nicht angeboten.

Anfragen und Kontaktaufnahmen können insbesondere erfolgen über:

  • WhatsApp

  • E-Mail

  • Telefon

  • Social-Media-Kanäle

  • Kontaktmöglichkeiten auf unserer Website

  • persönliche Absprache vor Ort

Eine Anfrage oder Kontaktaufnahme des Kunden stellt grundsätzlich noch keinen verbindlichen Vertragsschluss dar.

4. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn sich AmbienteStar und der Kunde über die wesentlichen Bestandteile des Auftrags geeinigt haben und die Beauftragung von AmbienteStar angenommen wurde.

Dies kann insbesondere erfolgen durch:

  • Bestätigung eines individuellen Angebots per WhatsApp oder E-Mail

  • ausdrückliche Annahme einer Auftragsbestätigung

  • persönliche Vereinbarung vor Ort

  • Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung

  • sonstige eindeutige Annahmeerklärung in Textform

Eine bloße Termin-, Preis- oder Verfügbarkeitsanfrage stellt noch keine verbindliche Beauftragung dar.

Auch die Darstellung von Preisen, Leistungen, Fahrzeugen, Beispielbildern oder Angeboten auf unserer Website oder unseren Social-Media-Kanälen stellt grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

Telefonische Vereinbarungen können zur besseren Nachvollziehbarkeit anschließend in Textform oder spätestens bei Fahrzeugabgabe in der Auftragsbestätigung dokumentiert werden.

5. Einbeziehung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden vor bzw. spätestens bei Vertragsschluss zugänglich gemacht.

Bei Verträgen, die über WhatsApp, E-Mail oder andere Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, können die AGB insbesondere als PDF, Dokument, Link oder auf andere Weise zur Verfügung gestellt werden, die dem Kunden eine zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme ermöglicht.

Bei Vertragsschluss vor Ort erhält der Kunde vor Vertragsschluss die Möglichkeit, die AGB einzusehen.

Mit wirksamer Einbeziehung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des jeweiligen Vertrags.

6. Auftragsbestätigung und Leistungsumfang

Bei Fahrzeugabgabe kann zusätzlich eine Auftragsbestätigung erstellt und vom Kunden unterzeichnet werden.

Diese enthält je nach Auftrag insbesondere Angaben zu:

  • Kunde

  • Fahrzeug

  • Kennzeichen und/oder Fahrzeug-Identifikationsnummer

  • Kilometerstand

  • vereinbartem Leistungsumfang

  • vereinbartem oder voraussichtlichem Preis

  • Anzahlungen

  • verbauten oder zu bestellenden Komponenten

  • Einbaupositionen

  • Beleuchtungsbereichen

  • besonderen technischen Vereinbarungen

  • bekannten oder erkennbaren Vorschäden

  • kundenseitig bereitgestellten Komponenten

  • besonderen Hinweisen oder Einverständniserklärungen

Maßgeblich für die geschuldete Leistung ist der individuell vereinbarte Leistungsumfang.

Nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen, Komponenten, Einbaupositionen und Beleuchtungsbereiche sind Bestandteil des Auftrags.

Nicht vereinbarte Leistungen oder nachträgliche Erweiterungswünsche sind nicht Bestandteil der ursprünglich geschuldeten Leistung.

Änderungen oder Ergänzungen können insbesondere persönlich, per WhatsApp, E-Mail oder auf andere nachvollziehbare Weise vereinbart werden.

7. Preise

Alle gegenüber Verbrauchern genannten Preise sind Endpreise.

Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Maßgeblich ist grundsätzlich der individuell vereinbarte Preis.

Ist lediglich eine unverbindliche Preisschätzung oder ein voraussichtlicher Preis vereinbart worden, können sich die tatsächlichen Kosten insbesondere aufgrund nicht vorhersehbarer technischer Besonderheiten oder eines erforderlichen zusätzlichen Arbeitsumfangs verändern.

Zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten oder ein vom vereinbarten Leistungsumfang abweichender kostenpflichtiger Mehraufwand werden grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden durchgeführt.

8. Zahlungsarten und Fälligkeit

Je nach Vereinbarung stehen insbesondere folgende Zahlungsarten zur Verfügung:

  • Barzahlung

  • Kartenzahlung / Girocard

  • Zahlung über SumUp

  • Vorkasse / Banküberweisung

  • PayPal

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der noch offene Rechnungsbetrag nach Abschluss der Arbeiten und spätestens vor Herausgabe des Fahrzeugs fällig.

Vereinbarte Anzahlungen werden vollständig auf den Gesamtpreis angerechnet.

9. Anzahlungen, Teilebeschaffung und Lieferzeiten

Bei Auftragserteilung kann eine Anzahlung verlangt werden.

Die Höhe der Anzahlung wird dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.

Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, können insbesondere folgende Anzahlungen vorgesehen werden:

  • 20 % bei Ambientebeleuchtungen und Sternenhimmel-Systemen

  • 30 % bei CarPlay-Modulen, Android-Auto-Modulen, Headunits oder Displays

  • 50 % bei Dashcam-Installationen

  • 50 % bei Rückfahrkamera-Nachrüstungen, wenn hierfür fahrzeugspezifische Komponenten beschafft werden

Bei individuell angefertigten, kundenspezifischen, besonders hochpreisigen oder nur eingeschränkt anderweitig verwendbaren Komponenten kann eine abweichende Anzahlung vereinbart werden.

Die Anzahlung dient insbesondere der verbindlichen Terminreservierung und der Beschaffung der für den Auftrag vorgesehenen Komponenten.

Ein Termin kann davon abhängig gemacht werden, dass die vereinbarte Anzahlung vollständig eingegangen ist.

Die für den Auftrag erforderlichen Komponenten können nach Auftragserteilung bzw. nach Eingang der vereinbarten Anzahlung bestellt werden.

Mitgeteilte Lieferzeiten sind grundsätzlich voraussichtliche Lieferzeiten, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefer- oder Leistungstermin vereinbart wurde.

Verzögerungen bei der Teilebeschaffung, die durch Lieferanten, Versanddienstleister, Hersteller, Zollabwicklung oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände verursacht werden, können zu einer entsprechenden Verschiebung des vorgesehenen Einbautermins führen.

Wir informieren den Kunden über uns bekannt werdende wesentliche Verzögerungen, soweit diese Auswirkungen auf den vereinbarten Termin haben.

Gesetzliche Rechte des Kunden im Falle einer Verzögerung bleiben unberührt.

10. Stornierung und Kündigung durch den Kunden

Gesetzliche Widerrufsrechte des Verbrauchers bleiben von diesem Abschnitt unberührt.

Möchte der Kunde einen bereits verbindlich erteilten Auftrag außerhalb eines gesetzlichen Widerrufsrechts nicht mehr durchführen lassen, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Beendigung des jeweiligen Vertrags.

Bereits erbrachte Leistungen und tatsächlich entstandene Aufwendungen können im gesetzlich zulässigen Umfang berechnet werden.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • bereits durchgeführte Arbeiten

  • erforderliche Planungs- und Vorbereitungsleistungen

  • nicht mehr stornierbare Bestellungen

  • kundenspezifisch angefertigte Komponenten

  • nicht oder nur eingeschränkt anderweitig verwendbare Komponenten

  • sonstige unmittelbar durch den Auftrag entstandene Kosten

Eine geleistete Anzahlung wird auf bestehende Ansprüche angerechnet.

Soweit die geleistete Anzahlung die berechtigten Forderungen von AmbienteStar übersteigt, wird der überschießende Betrag erstattet.

Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

11. Rabattcodes und Aktionsrabatte

Rabattcodes und Aktionsrabatte können von AmbienteStar insbesondere über WhatsApp, E-Mail, Social Media, Werbeaktionen oder auf andere Weise mitgeteilt werden.

Eine technische Eingabe oder Einlösung über einen Onlineshop findet nicht statt.

Der Kunde muss einen Rabattcode spätestens vor verbindlicher Auftragserteilung mitteilen, sofern bei der jeweiligen Aktion nichts anderes angegeben wurde.

Rabattcodes sind ausschließlich innerhalb des jeweils angegebenen Gültigkeitszeitraums einlösbar.

Eine nachträgliche Anrechnung nach verbindlicher Auftragserteilung erfolgt grundsätzlich nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Pro Auftrag kann grundsätzlich nur ein Rabattcode verwendet werden.

Mehrere Rabattcodes sind nicht miteinander kombinierbar, sofern bei der jeweiligen Aktion nichts anderes angegeben wurde.

Rabattcodes sind grundsätzlich nicht mit anderen Aktionspreisen, Preisnachlässen, Gutscheinen oder Sonderaktionen kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Dies gilt insbesondere für zeitlich begrenzte Aktionen wie beispielsweise Oster-, Sommer-, Herbst-, Black-Friday-, Weihnachts- oder vergleichbare Aktionen.

Eine Barauszahlung oder Verzinsung von Rabattcodes ist ausgeschlossen.

Aktionspreise können bereits einen Preisnachlass enthalten und müssen nicht zusätzlich mit einem Rabattcode kombinierbar sein.

Im Falle einer Vertragsbeendigung besteht kein Anspruch auf erneute Gewährung eines bereits verwendeten Rabattcodes oder auf Auszahlung seines rechnerischen Wertes, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

12. Termine, Einbaudauer, Terminverschiebungen und Nichterscheinen

Einbautermine werden individuell vereinbart.

Angaben zur voraussichtlichen Einbau-, Bearbeitungs- oder Fertigstellungsdauer sind grundsätzlich unverbindliche Schätzungen, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart wurde.

Die tatsächliche Dauer kann insbesondere aufgrund fahrzeugspezifischer Besonderheiten, erschwerter Demontage, nicht vorher erkennbarer Einbausituationen, erforderlicher Anpassungsarbeiten oder sonstiger bei Auftragserteilung nicht vorhersehbarer Umstände abweichen.

Erkennen wir, dass sich die Fertigstellung wesentlich verzögert, informieren wir den Kunden hierüber, soweit dies möglich ist.

Ausdrücklich vereinbarte verbindliche Termine sowie die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.

Der Kunde wird gebeten, Terminabsagen oder Terminverschiebungen möglichst mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen.

Bei schuldhaftem Nichterscheinen oder einer sehr kurzfristigen Absage können wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Ersatz für einen tatsächlich entstandenen Schaden verlangen.

Dabei werden insbesondere ersparte Aufwendungen sowie eine mögliche anderweitige Nutzung des freigewordenen Termins berücksichtigt.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Bereits entstandene und nicht vermeidbare Material-, Bestell- oder Vorbereitungskosten können im gesetzlich zulässigen Umfang zusätzlich berücksichtigt werden.

13. Nicht durchführbarer Auftrag bei Fahrzeugabgabe

Stellt sich bei Fahrzeugabgabe oder nach Beginn der Arbeiten heraus, dass eine vereinbarte Leistung aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht oder nicht wie vorgesehen durchgeführt werden kann, informieren wir den Kunden.

Dies kann insbesondere der Fall sein bei:

  • abweichender Fahrzeugausstattung

  • unzutreffenden Fahrzeugdaten

  • inkompatiblen Komponenten

  • Vorschäden

  • verdeckten technischen Mängeln

  • bereits vorhandenen Nachrüstsystemen

  • fehlenden Anschlüssen oder Schnittstellen

  • nicht dokumentierten Umbauten

  • fehlender Zugänglichkeit

  • technischen Besonderheiten des Fahrzeugs

  • ungeeigneten kundenseitig bereitgestellten Komponenten

Bereits tatsächlich erbrachte Prüf-, Rüst-, Demontage-, Montage- oder sonstige Arbeitsleistungen können nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden, soweit hierfür ein gesetzlicher oder vertraglicher Vergütungsanspruch besteht.

14. Zusatzarbeiten und Mehraufwand

Werden während der Durchführung Umstände erkennbar, die zusätzliche Arbeiten, zusätzliche Komponenten oder einen höheren Zeitaufwand erforderlich machen, informieren wir den Kunden grundsätzlich vor Durchführung zusätzlicher kostenpflichtiger Arbeiten.

Zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten werden grundsätzlich erst nach Zustimmung des Kunden ausgeführt.

Die Zustimmung kann insbesondere erfolgen:

  • persönlich

  • per WhatsApp

  • per E-Mail

  • per SMS

  • telefonisch

  • auf sonstige nachvollziehbare Weise

Kann der Kunde nicht erreicht werden, werden grundsätzlich keine vermeidbaren kostenpflichtigen Zusatzarbeiten durchgeführt.

Davon ausgenommen sind angemessene Maßnahmen, die zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens oder zur sicheren Verwahrung des Fahrzeugs zwingend erforderlich sind.

Eine Vergütung solcher Maßnahmen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

15. Durchführung der Arbeiten

Die vereinbarten Arbeiten werden fachgerecht und entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang durchgeführt.

Soweit für die Arbeiten erforderlich, dürfen Fahrzeugverkleidungen, Abdeckungen, Zierleisten und sonstige Komponenten demontiert, bearbeitet und wieder montiert werden.

Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer Leistungen geeignete Erfüllungsgehilfen oder Dienstleister einzusetzen.

Soweit für Einbau, Funktionskontrolle oder sonstige Arbeiten erforderlich, dürfen kurze Rangier-, Probe- oder Funktionsfahrten durchgeführt werden.

Der Kunde stellt sicher, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zugänglich, grundsätzlich fahrbereit und in einem für die beauftragten Arbeiten geeigneten Zustand übergeben wird.

16. Fahrzeugzustand und Vorschäden

Der Kunde soll uns bekannte Vorschäden, technische Störungen und Besonderheiten mitteilen, soweit diese für die beauftragten Arbeiten relevant sein können.

Hierzu gehören insbesondere:

  • bereits vorhandene Fehlermeldungen

  • beschädigte Verkleidungen

  • lose oder gebrochene Halterungen

  • Vorschäden an Elektrik oder Elektronik

  • schwache oder defekte Fahrzeugbatterien

  • Feuchtigkeitsschäden

  • bereits veränderte Kabelbäume

  • Fremdnachrüstungen

  • bereits reparierte oder veränderte Fahrzeugteile

Für Schäden oder Funktionsstörungen, die ausschließlich auf bereits vorhandene, für uns nicht erkennbare Vorschäden oder technische Mängel zurückzuführen sind, haften wir nicht, soweit uns kein Verschulden trifft.

17. Altersbedingte Kunststoff- und Innenraumteile

Bei der Demontage älterer Innenraumverkleidungen, Abdeckungen, Zierleisten, Lüftungsdüsen, Clips, Halter oder vergleichbarer Bauteile kann altersbedingt eine erhöhte Bruchgefahr bestehen.

Dies kann insbesondere durch Versprödung, Sonneneinstrahlung, Materialalterung, frühere Demontagen oder bereits vorhandene Beschädigungen verursacht werden.

Für Beschädigungen, die ausschließlich auf eine derartige zuvor nicht erkennbare Materialermüdung zurückzuführen sind und trotz fachgerechter Arbeitsweise eintreten, haften wir nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

18. Ambientebeleuchtungen

Die Positionierung und Verlegung von Ambientebeleuchtungs-Komponenten richtet sich nach dem individuell vereinbarten Leistungsumfang und den technischen Möglichkeiten des jeweiligen Fahrzeugs.

Nicht jeder gewünschte Bereich kann bei jedem Fahrzeug technisch sinnvoll oder fachgerecht beleuchtet werden.

Der Einbau erfolgt in geeigneten Bereichen mit vorhandenen oder technisch umsetzbaren Aussparungen, Einbaupositionen oder Montagemöglichkeiten.

Maßgeblich sind die vorab vereinbarten und gegebenenfalls in der Auftragsbestätigung dokumentierten Beleuchtungsbereiche.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Bereiche sind nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung.

Je nach Fahrzeug, Material, Einbauposition und Innenraumgestaltung können Unterschiede insbesondere hinsichtlich folgender Eigenschaften auftreten:

  • Helligkeit

  • Lichtverteilung

  • Reflexion

  • Farbwahrnehmung

  • Übergänge zwischen einzelnen Beleuchtungsbereichen

  • sichtbare Lichtquellen oder Lichtleiter

Technisch oder fahrzeugspezifisch bedingte geringfügige Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie die vereinbarte Beschaffenheit und die gewöhnliche bzw. vereinbarte Nutzung nicht beeinträchtigen.

19. Sternenhimmel und Arbeiten am Dachhimmel

Beim Einbau eines Sternenhimmels muss der Dachhimmel je nach Fahrzeug vollständig oder teilweise ausgebaut und bearbeitet werden.

Die konkrete Ausführung richtet sich nach Fahrzeug, Dachform, Ausstattung und vereinbarter Anzahl bzw. Anordnung der Lichtpunkte.

Bei älteren oder konstruktiv empfindlichen Dachhimmeln kann aufgrund von Materialalterung, Größe, Spannung, vorherigen Beschädigungen oder Materialbeschaffenheit eine erhöhte Empfindlichkeit bestehen.

Trotz fachgerechter Arbeit können insbesondere bei entsprechend vorbelastetem Material leichte materialbedingte Veränderungen wie Spannungen, Druckstellen, Verformungen oder Falten auftreten.

Dies stellt keinen Mangel dar, soweit die Veränderung nicht auf einer von uns zu vertretenden unsachgemäßen Arbeitsweise beruht.

20. Rückfahrkameras und Kamera-Interfaces

Bei nachgerüsteten Rückfahrkameras handelt es sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, um Aftermarket-Produkte.

Diese werden je nach Auftrag beispielsweise in Verbindung mit CarPlay-Modulen, Headunits, Displays oder geeigneten Aftermarket-Interfaces installiert.

Die Darstellung und Bedienung kann von einer originalen Rückfahrkamera des Fahrzeugherstellers abweichen.

Mögliche Unterschiede betreffen insbesondere:

  • Bildqualität

  • Bildausschnitt

  • Helligkeit

  • Umschaltverhalten

  • Verzögerung

  • statische oder dynamische Parklinien

  • PDC- oder Radar-Anzeigen

  • Menüführung

  • Integration in bestehende Fahrzeugsysteme

  • Darstellung auf dem Fahrzeugdisplay

Welche Funktionen geschuldet werden, richtet sich nach dem individuell vereinbarten Leistungsumfang.

Eine vollständige Übereinstimmung mit einem originalen Herstellersystem ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

21. CarPlay, Android Auto, Headunits und Displays

Bei CarPlay-Modulen, Android-Auto-Modulen, Headunits, Displays und vergleichbaren Nachrüstlösungen handelt es sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, um Aftermarket-Produkte.

Diese können sich von originalen Herstellersystemen unterscheiden, insbesondere hinsichtlich:

  • Bedienung

  • Darstellung

  • Menüführung

  • Startdauer

  • Klangverhalten

  • Bildschirmauflösung

  • App-Darstellung

  • Software

  • Updatefähigkeit

  • Integration in vorhandene Fahrzeugsysteme

Die Kompatibilität kann unter anderem abhängig sein von:

  • Fahrzeugmodell

  • Modelljahr

  • Ausstattung

  • Softwarestand des Fahrzeugs

  • vorhandenen Schnittstellen

  • vorhandenen Nachrüstlösungen

  • verwendetem Smartphone

  • Betriebssystem des Smartphones

  • verwendeten Apps und deren Softwareständen

Die für die vereinbarte Grundfunktion erforderliche Einrichtung wird im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs vorgenommen, soweit dies technisch erforderlich und möglich ist.

Individuelle Einstellungen, persönliche App-Einrichtungen und spätere Änderungen sind grundsätzlich vom Kunden selbst vorzunehmen, sofern keine weitergehende Einrichtung vereinbart wurde.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Sprache

  • Uhrzeit

  • individuelle Klangprofile

  • App-Anordnung

  • persönliche Benutzerkonten

  • WLAN-Einstellungen

  • Bluetooth-Geräte

  • benutzerspezifische Fahrzeugmenüs

  • sonstige persönliche Einstellungen

Für nachträgliche Änderungen infolge von Updates des Fahrzeugherstellers, Smartphone-Herstellers, App-Anbieters oder Herstellers der Nachrüstkomponente haften wir nicht, soweit uns kein Verschulden trifft.

22. Aftermarket-Lüftungsdüsen, Hochtöner und Innenraumkomponenten

Bei nachgerüsteten Lüftungsdüsen, Hochtönern, Abdeckungen, Blenden oder vergleichbaren Komponenten handelt es sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, um Aftermarket-Produkte.

Diese können gegenüber Originalteilen Unterschiede aufweisen, insbesondere hinsichtlich:

  • Material

  • Haptik

  • Oberflächenstruktur

  • Farbe

  • Passform

  • Spaltmaßen

  • Beleuchtungsverhalten

  • Bediengefühl

  • Geräuschverhalten

Eine vollständige Gleichheit mit einem Originalteil des Fahrzeugherstellers wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Unwesentliche produktions- oder konstruktionsbedingte Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit die vereinbarte Beschaffenheit und Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt werden.

23. Tieferlegungsmodule für Luftfahrwerke

Tieferlegungsmodule für Luftfahrwerke werden nur nach individueller Vereinbarung eingebaut.

Je nach Fahrzeug und System kann der Einbau Eingriffe in vorhandene Steckverbindungen, Sensorleitungen, Luftleitungen oder andere Komponenten des Luftfahrwerks erfordern.

Bei pneumatischen Tieferlegungssystemen kann insbesondere das Trennen, Öffnen, Erweitern oder Verbinden vorhandener Luftleitungen erforderlich sein.

Soweit solche Eingriffe erforderlich sind, wird der Kunde vor Durchführung hierüber informiert.

Durch die Veränderung der Fahrzeughöhe können sich unter anderem Auswirkungen ergeben auf:

  • Fahrverhalten

  • Fahrkomfort

  • Bodenfreiheit

  • Achsgeometrie

  • Reifenverschleiß

  • Fahrwerksteile

  • Fehlermeldungen

  • Herstellergarantie

  • Leasingbedingungen

  • Versicherungsverhältnisse

  • Betriebserlaubnis

  • Eintragungspflichten

Wir schulden die fachgerechte Durchführung des vereinbarten Einbaus.

Eine bestimmte Fahrzeughöhe, Eintragungsfähigkeit oder straßenverkehrsrechtliche Zulässigkeit wird nur zugesichert, wenn dies ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist.

Eigene gesetzliche Prüf-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten von AmbienteStar bleiben unberührt.

Für Fehlfunktionen oder Schäden, die ausschließlich auf bereits vorhandene Defekte, altersbedingten Verschleiß oder verdeckte Mängel des Luftfahrwerks zurückzuführen sind, haften wir nicht, soweit uns kein Verschulden trifft.

24. Dashcams

Wir schulden bei Dashcam-Installationen die vereinbarte fachgerechte Montage und den vereinbarten elektrischen Anschluss.

Die rechtmäßige Nutzung einer Dashcam nach Fahrzeugübergabe liegt in der Verantwortung des Kunden.

Der Kunde ist insbesondere selbst dafür verantwortlich, datenschutzrechtliche, persönlichkeitsrechtliche und straßenverkehrsrechtliche Vorgaben bei der Nutzung einzuhalten.

Soweit die Dashcam oder das Zubehör von uns bereitgestellt wird, bleiben die gesetzlichen Mängelrechte unberührt.

Bei kundenseitig bereitgestellten Geräten richtet sich unsere Leistung ausschließlich nach dem vereinbarten Einbauumfang.

Persönliche Einstellungen und spätere Änderungen sind grundsätzlich vom Kunden vorzunehmen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Hierzu gehören beispielsweise:

  • App-Konten

  • Aufzeichnungsdauer

  • Loop-Aufnahme

  • Mikrofon

  • GPS-Einstellungen

  • Parküberwachung

  • Bewegungserkennung

  • WLAN

  • Cloud-Funktionen

  • Formatierung von Speicherkarten

  • spätere Software- oder Firmware-Einstellungen

25. Vom Kunden bereitgestellte Komponenten

Stellt der Kunde Geräte, Zubehör oder sonstige Komponenten selbst bereit, übernehmen wir keine Verantwortung für produktseitige Mängel dieser vom Kunden bereitgestellten Komponenten.

Wir schulden in diesem Fall grundsätzlich nur die vereinbarte fachgerechte Einbauleistung.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass selbst bereitgestellte Komponenten vollständig und grundsätzlich für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet sind.

Stellt sich erst während der Prüfung oder Montage heraus, dass eine kundenseitig bereitgestellte Komponente defekt, unvollständig oder inkompatibel ist, können bereits tatsächlich erbrachte Prüf-, Rüst-, Demontage-, Montage- oder sonstige Arbeitsleistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.

Für Schäden oder Fehlfunktionen, die ausschließlich durch einen Mangel der vom Kunden bereitgestellten Komponente verursacht werden, haften wir nicht, soweit uns kein eigenes Verschulden trifft.

Eine Haftung für einen von AmbienteStar zu vertretenden fehlerhaften Einbau wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

26. Software, Apps und spätere Updates

Bei elektronischen Nachrüstprodukten kann die dauerhafte Kompatibilität von Softwareständen des Fahrzeugs, Smartphones, Apps und Nachrüstgeräts abhängig sein.

Nachträgliche Updates durch Fahrzeughersteller, Smartphone-Hersteller, App-Anbieter oder Hersteller der Nachrüstkomponenten können Funktionen verändern oder bestehende Kompatibilitäten beeinflussen.

Für Funktionsänderungen, die ausschließlich durch solche nachträglichen Änderungen Dritter entstehen und die wir nicht zu vertreten haben, haften wir nicht.

Gesetzliche Mängelrechte wegen eines bereits bei Leistungserbringung bestehenden Mangels bleiben hiervon unberührt.

27. Beispielbilder, Werbung und Produktdarstellungen

Fotos, Videos, Social-Media-Beiträge, Vorher-Nachher-Darstellungen und sonstige Beispielbilder dienen insbesondere der Darstellung möglicher Einbauergebnisse.

Das konkrete Ergebnis kann je nach Fahrzeugmodell, Ausstattung, Material, Innenraumgestaltung, Bauteiltoleranzen und Einbaumöglichkeiten abweichen.

Eine bestimmte Beschaffenheit oder Eigenschaft ist geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde oder nach den gesetzlichen Vorschriften Bestandteil der geschuldeten Leistung ist.

Geringfügige unvermeidbare Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie die vereinbarte Beschaffenheit oder Nutzung nicht beeinträchtigen.

28. Abnahme und Fahrzeugübergabe

Soweit die Art der Leistung eine Abnahme vorsieht, erfolgt diese grundsätzlich bei Übergabe des Fahrzeugs.

Der Kunde erhält die Möglichkeit, die vereinbarte Leistung zu prüfen.

Der Kunde wird gebeten, offensichtlich erkennbare Beanstandungen möglichst bereits bei Fahrzeugübergabe mitzuteilen, damit diese unmittelbar geprüft und dokumentiert werden können.

Eine unterbliebene sofortige Beanstandung lässt die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden unberührt.

Nachträgliche Änderungs- oder Erweiterungswünsche, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags waren, stellen keinen Mangel dar und können gesondert berechnet werden.

29. Gewährleistung und Mängelrechte

Für die von AmbienteStar erbrachten Leistungen und die von AmbienteStar bereitgestellten Komponenten gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

Bei einem Mangel stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Nacherfüllung sowie gegebenenfalls weitere gesetzliche Mängelrechte zu.

Nicht als Mangel gelten insbesondere:

  • gewöhnlicher vertragsgemäßer Verschleiß

  • Schäden durch unsachgemäße Bedienung nach Fahrzeugübergabe

  • Schäden durch Unfälle oder äußere Einwirkungen

  • Schäden durch nachträgliche Veränderungen des Kunden oder Dritter

  • Fehler ausschließlich kundenseitig bereitgestellter Komponenten

  • nachträglich verursachte Schäden

  • Beeinträchtigungen aufgrund nicht von uns zu vertretender späterer Softwareänderungen

  • bereits vorhandene Vorschäden oder verdeckte Fahrzeugmängel, soweit uns diesbezüglich kein Verschulden trifft

Eine zusätzliche Garantie wird nur übernommen, wenn diese ausdrücklich erklärt wurde.

Herstellergarantien für einzelne Produkte bleiben von den gesetzlichen Mängelrechten gegenüber AmbienteStar getrennt.

30. Haftung

AmbienteStar haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

AmbienteStar haftet ebenfalls unbeschränkt bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.

Soweit uns kein Verschulden trifft, haften wir insbesondere nicht für Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen, die ausschließlich verursacht wurden durch:

  • Vorschäden

  • verdeckte Fahrzeugmängel

  • gewöhnlichen Verschleiß

  • Materialalterung

  • kundenseitig bereitgestellte fehlerhafte Produkte

  • nachträgliche Eingriffe durch den Kunden oder Dritte

  • nicht von uns verursachte Softwareänderungen

  • unsachgemäße Nutzung nach Fahrzeugübergabe

31. Gegenstände im Fahrzeug

Der Kunde wird gebeten, Wertgegenstände und lose Gegenstände vor Fahrzeugabgabe aus dem Fahrzeug zu entfernen.

Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung von Gegenständen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

32. Leasing-, Finanzierungs-, Miet- und Firmenfahrzeuge

Bei Leasing-, Finanzierungs-, Miet- oder Firmenfahrzeugen ist der Kunde dafür verantwortlich zu prüfen, ob er zur Beauftragung der gewünschten Veränderung berechtigt ist.

Dies betrifft insbesondere mögliche Genehmigungspflichten des:

  • Eigentümers

  • Leasinggebers

  • Vermieters

  • Arbeitgebers

  • Finanzierungsgebers

AmbienteStar übernimmt keine Prüfung der jeweiligen Vertragsbedingungen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Eigene gesetzliche Prüf- und Hinweispflichten bleiben unberührt.

33. Betriebserlaubnis, Zulassung und Eintragung

Bestimmte Nachrüstungen oder Veränderungen können Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs haben oder eine Eintragung, Abnahme, Allgemeine Betriebserlaubnis oder sonstige Genehmigung erfordern.

Dies kann insbesondere relevant sein bei:

  • Tieferlegungsmodulen

  • Fahrwerksveränderungen

  • bestimmten Beleuchtungskomponenten

  • bestimmten elektronischen Nachrüstungen

  • sonstigen zulassungsrelevanten Fahrzeugänderungen

Soweit eine Prüfung, Eintragung oder Abnahme nicht ausdrücklich Bestandteil unseres Auftrags ist, ist der Kunde für deren Durchführung verantwortlich.

Eine Eintragungsfähigkeit oder Zulässigkeit im öffentlichen Straßenverkehr wird nur zugesichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Gesetzliche Prüf-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten von AmbienteStar bleiben unberührt.

34. Ausgebaute Originalteile und Altteile

Ausgebaute Originalteile werden dem Kunden auf Wunsch bei Fahrzeugübergabe ausgehändigt, soweit dies möglich und zulässig ist.

Der Kunde sollte den Wunsch nach Aushändigung spätestens bei Fahrzeugabgabe mitteilen.

Wünscht der Kunde keine Rückgabe oder werden zur Abholung bereitgehaltene Teile trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgeholt, können diese nach vorherigem Hinweis entsorgt werden, soweit keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.

Für ausgebaute Teile, die aufgrund ihres vorherigen Zustands, Alters oder aufgrund einer für die vereinbarte Arbeit erforderlichen fachgerechten Demontage nicht mehr verwendbar sind, richtet sich eine Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.

35. Fahrzeugdokumentation

AmbienteStar darf den Zustand des Fahrzeugs, erkennbare Vorschäden, relevante Einbauzustände, technische Besonderheiten sowie ausgeführte Arbeiten durch Fotos oder Videos dokumentieren, soweit dies für die Vertragsdurchführung, Beweissicherung, Qualitätskontrolle oder berechtigte interne Dokumentationszwecke erforderlich ist.

Eine Nutzung von Bildern oder Videos zu Werbe-, Referenz- oder Social-Media-Zwecken erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung des Kunden, soweit hierfür eine Einwilligung erforderlich ist.

Eine Zustimmung zur Veröffentlichung ist keine Voraussetzung für die Durchführung des Auftrags.

36. Fertigstellung, Abholung und Verwahrung

Der Kunde wird nach Fertigstellung des Fahrzeugs informiert.

Das Fahrzeug ist innerhalb des vereinbarten Zeitraums bzw. nach Fertigstellungsmitteilung innerhalb angemessener Zeit abzuholen.

Wird das Fahrzeug trotz Aufforderung und angemessener Nachfrist schuldhaft nicht abgeholt, können nach vorherigem Hinweis angemessene tatsächlich entstehende Verwahr- oder Standkosten berechnet werden.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

Für Schäden, die während einer verzögerten Abholung ausschließlich durch von uns nicht zu vertretende äußere Einflüsse oder Dritte entstehen, haften wir nicht, soweit uns kein Verschulden trifft.

37. Zurückbehaltungsrecht und Unternehmerpfandrecht

Bis zur vollständigen Zahlung fälliger Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag können wir die Herausgabe des Fahrzeugs im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verweigern.

Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte und gesetzliche Pfandrechte bleiben unberührt.

38. Eigentumsvorbehalt

Von uns gelieferte Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit ein Eigentumsvorbehalt nach Einbau rechtlich fortbestehen kann.

Gesetzliche Regelungen über Eigentum und wesentliche Bestandteile eines Fahrzeugs bleiben unberührt.

Eine Entfernung bereits eingebauter Komponenten erfolgt nur, soweit dies rechtlich zulässig sowie technisch möglich und zumutbar ist.

39. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

Dies kann insbesondere Verträge betreffen, die vollständig unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln wie WhatsApp, E-Mail oder Telefon abgeschlossen werden.

Ein bestehendes Widerrufsrecht richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen und der dem Kunden bereitgestellten Widerrufsbelehrung.

Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt.

40. Vorzeitiger Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist

Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht und soll AmbienteStar bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen, erfolgt dies nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

Der Kunde kann ausdrücklich verlangen, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird.

Widerruft der Kunde anschließend wirksam, kann für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz gemäß § 357a BGB geschuldet sein.

Bei vollständig erbrachten Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.

Soweit hierfür gesetzlich erforderlich, werden die Zustimmung des Kunden zum vorzeitigen Leistungsbeginn sowie seine Kenntnis über die gesetzlichen Folgen gesondert eingeholt.

41. Individuell angefertigte Komponenten und Widerruf

Bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen sein.

Die bloße Tatsache, dass eine serienmäßig hergestellte Komponente speziell für ein bestimmtes Fahrzeug bestellt oder beschafft wurde, führt nicht automatisch zum Ausschluss eines gesetzlichen Widerrufsrechts.

Ob im jeweiligen Einzelfall ein Widerrufsrecht besteht oder gesetzlich ausgeschlossen ist, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

42. Widerrufsbelehrung

Soweit dem Kunden gesetzlich ein Widerrufsrecht zusteht, erhält er eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich der gesetzlich erforderlichen Informationen.

Das gesetzliche Widerrufsrecht ist von einer freiwilligen Stornierung oder sonstigen Vertragsbeendigung zu unterscheiden.

43. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Die Verarbeitung kann insbesondere erforderlich sein für:

  • Kommunikation

  • Angebotserstellung

  • Terminvereinbarung

  • Vertragsdurchführung

  • Fahrzeugdokumentation

  • Rechnungsstellung

  • Zahlungsabwicklung

  • Bearbeitung von Reklamationen

  • Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten

Weitere Informationen ergeben sich aus unserer gesonderten Datenschutzerklärung.

44. Kommunikation

Vertragsbezogene Kommunikation kann entsprechend den vom Kunden verwendeten bzw. angegebenen Kontaktdaten insbesondere erfolgen per:

  • WhatsApp

  • E-Mail

  • Telefon

  • SMS

Der Kunde ist dafür verantwortlich, bei Änderungen seiner Kontaktdaten aktuelle Kontaktdaten mitzuteilen, soweit dies für die Durchführung eines laufenden Auftrags erforderlich ist.

45. Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch.

46. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch nicht der Schutz zwingender gesetzlicher Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

47. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Individuelle Vereinbarungen zwischen AmbienteStar und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 20.08.2026